|
Bescheinigung über den Bezug der Rentenleistungen für steuerliche ZweckeJedes Jahr, vor allem in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März beantragen Rentner bei der Sozialversicherung die Rentenbezugsbescheinigung für die einzelnen Monate des Vorjahres. Diese Bescheinigungen fordern von ihnen andere Behörden, z. B. der Arbeitgeber, das Magistrat/Gemeindeamt, Finanzamt u. a. In der aktuellen Pandemielage empfehlen wir den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung per Telefon unter der kostenlosen Rufnummer der Sozialversicherung 0800 123 123; elektronisch unter Verwendung des Formulars für Fragen auf der Website der Sozialversicherung www.socpoist.sk, oder per E-Mail an podatelna@socpoist.sk zu stellen. Diese Kommunikationsform in der aktuellen Pandemielage empfehlen wir als die sicherste. Die Sozialversicherung sendet in diesem Fall die Bescheinigung dem Rentner per Post an die Heimanschrift zu. Es handelt sich um ein einfaches Schreiben, das der Zusteller direkt in seinen Privatbriefkasten liefert. Wenn der Rentner eine aktive elektronische Mailbox besitzt, wird ihm diese Bescheinigung in diese Mailbox übermittelt. |