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Der Versicherungsbeitrag des Selbständigen und der freiwillig versicherter PersonIn welcher Höhe muss ich meine Beiträge zahlen, wenn ich im Monat eine Unterbrechung der Versicherung oder eine ausgeschlossene Beitragspflicht habe? Kommt es während eines Kalendermonats bei einem Selbständigen oder einem freiwillig Versicherten zu Zeiten, in denen er eine ausgeschlossene Beitragspflicht oder Unterbrechungszeiträume der Pflichtversicherung bei Selbständigen hat, so wird der Versicherungsbeitrag nur für die Tage des Kalendermonats gezahlt, in dem die Versicherung oder die Versicherungspflicht nicht unterbrochen wurde.
Die Versicherung bei Selbständigen wird in folgenden Fällen unterbrochen:
Der/die Selbständige hat eine ausgeschlossene Beitragspflicht:
Der/die freiwillig Versicherte hat eine ausgeschlossene Beitragspflicht:
Wie berechne ich die Versicherungssumme, die ich abführen muss, wenn ich den Versicherungsbeitrag nicht für einen vollen Kalendermonat zahlen muss? Monatliche Bemessungsgrundlage (BMG): Anzahl der Tage eines bestimmten Kalendermonats und anschließende Abrundung auf den nächsten Eurocent abgerundet x Anzahl der Tage, für die der Versicherungsbeitrag gezahlt wird = aliquote Bemessungsgrundlage, von welcher der Versicherungsbeitrag für den zuständigen Kalendermonat abgeführt wird (aliquote BMG) Aus der so ermittelten Bewertungsgrundlage berechne ich die einzelnen Versicherungssummen (Wahl der Fonds nach Art des Einzahlers):
Die einzelnen Versicherungssummen für die Sozialversicherung werden auf den nächsten Euro-Cent abgerundet.
Beispiel: Eine natürliche Person ist ein krankenpflichtversicherter und rentenpflichtversicherter Selbständiger ab dem 1. Juli 2020 mit der Bemessungsgrundlage (BMG) in der Höhe von 1 200 EUR und mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag in der Höhe von 397,80 EUR. In der Zeit vom 11. Mai 2021 bis 21. Mai 2021 wird er als arbeitsunfähig anerkannt. Während den 11 Krankheitstagen ist der Selbständige von der Beitragspflicht ausgeschlossen und zahlt somit für den Monat Mai 2021 nur 20 Tage ein, an denen er arbeitsfähig war. Die BMG für die Zahlung des Versicherungsbeitrags wird entsprechend der Anzahl der Tage angeglichen, für welche im zutreffenden Monat der Versicherungsbeitrag abgeführt wird. Der Ablauf ist wie folgt:
1. Bestimmung der täglichen BMG:
2. Bestimmung der aliquoten BMG für 20 Tage, für die der Versicherungsbeitrag abgeführt wird:
3. Der Selbständige führt für den Monat Mai 2021 den Versicherungsbeitrag im entsprechenden Prozentsatz der aliquoten BMG in Höhe von 774 EUR ab. Der so berechnete Versicherungsbeitrag beläuft sich auf 256,57 EUR.
Zur Berechnung der Versicherungssumme kann der Rechner zur groben Berechnung der Versicherungsbeiträge für die pflichtversicherten Selbständigen verwendet werden, wobei die aliquote BMG im Feld „Bemessungsgrundlage“ angegeben wird. Ebenso kann im Fall eines freiwillig Versicherten der Rechner zur groben Berechnung der Versicherungsbeiträge für die freiwillig Versicherten verwendet werden. |