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Verhalten während der ArbeitsunfähigkeitDen Versicherungsnehmer, den der zuständige behandelnde Arzt wegen einer Krankheit, einen Unfall als vorübergehend arbeitsunfähig anerkannt hat, oder ihm eine Quarantänemaßnahme angeordnet wurde, bezieht das Krankengeld unter den im Sozialversicherungsgesetz festgelegten Bedingungen. Zum Zeitpunkt dieser vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ist er verpflichtet, den Behandlungsplan einzuhalten. Dabei können ihm der Arbeitgeber und die Sozialversicherung kontrollieren.
Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit Wenn der Versicherungsnehmer als vorübergehend arbeitsunfähig anerkannt wurde, ist er verpflichtet den Behandlungsplan der von seinem behandelnden Arzt festgelegt wurde,
Sanktionen bei Verstößen gegen den Behandlungsplan Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den Behandlungsplan untersucht die Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsnehmer etwaige Umstände, von welchem sie eine Stellungnahme zu der festgestellten Tatsache anfordert. Die Sozialversicherung fordert gleichzeitig vom behandelnden Arzt eine schriftliche Stellungnahme zum Verdacht auf Verletzung des Behandlungsplans. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung entscheidet die Sozialversicherung ob ein Verstoß gegen den Behandlungsplan vorliegt oder nicht. Wenn die Sozialversicherung den Verdacht als Verstoß gegen den Behandlungsplan auswertet, verliert der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Auszahlung des Krankengeldes vom Zeitpunkt der Verletzung des Behandlungsplans bis zum Abschluss der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, am längsten jedoch aber innerhalb von 30 Tagen ab der Verletzung des vom Arzt bestimmten Behandlungsplans. Die Sozialversicherung kann dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße auch im Falle eines Verstoßes gegen andere Verpflichtungen verhängen, die er gemäß des Sozialversicherungsgesetzes verpflichtet ist einzuhalten. Beispielsweise, falls er der zuständigen Zweigstelle nicht die Änderung der Anschrift an der er sich aufhält mitteilt, trotz der Warnung entfernt er nicht die Hindernisse zur Durchführung der Kontrolle (Hund, kaputte Türklingel oder anderes Hindernis, komplizierter Zugang zur Wohnung u. ä.). Die Geldstrafe beträgt in der Regel die Höhe von bis zu 100 EURO, für die wiederholte Verletzung der Pflichten während jeder vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bis zu 170 EURO.
Wer führt die Kontrolle im Haushalt durch? Ein Verstoß gegen den Behandlungsplan wird in der Regel durch eine Kontrolle der Einhaltung des Behandlungsplans festgestellt. Diese kann auf Veranlassung des Vertrauensarztes, des behandelnden Arztes. des Arbeitgebers oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erfolgen. Die Kontrolle wird immer dann durchgeführt, wenn das der Vorsitzende des Gerichts oder der leitende Staatsanwalt beantragt. Die Einhaltung des Behandlungsplans des vorübergehend arbeitsunfähigen Versicherungsnehmers kontrolliert der benannte Mitarbeiter der Sozialversicherung. Die Kontrolle wird in der Wohnung des vorübergehend arbeitsunfähigen Versicherungsnehmers mit seiner Zustimmung, oder am Ort, wo er sich laut Bestätigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufhält, durchgeführt.
Wie wird vorgegangen, wenn der Patient nicht zu Hause erreicht wird? Wenn der vorübergehend arbeitsunfähige Versicherungsnehmer nicht zu Hause erreicht wird, hinterlässt der Mitarbeiter, der die Kontrolle durchführt, im Briefkasten die Mitteilung über die durchgeführte Kontrolle. Auf der Grundlage dieser Mitteilung ist es notwendig, dass der Patient mit der Sparte der medizinischen Begutachtung der zuständigen Zweigstelle der Sozialversicherung Kontakt aufnimmt, wo er den Grund für seine Abwesenheit nachweisen kann.
Wer bestimmt die Ausgangszeiten während der Arbeitsunfähigkeit? Die Bestimmung der Ausgangszeiten ist Bestandteil des Behandlungsplans des vorübergehend arbeitsunfähigen Versicherungsnehmers. Wenn die Art der Krankheit es ermöglicht, kann die Ausgangszeiten auch der zuständige behandelnde Arzt, in der Regel bei der ersten Kontrolluntersuchung, genehmigen. In der Praxis werden Ausgangszeiten überwiegend im Ausmaß von vier Stunden täglich bestimmt, z. B. von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, ihre Bestimmung aber fällt in die Zuständigkeit des behandelnden Arztes. Die Zeit der Ausgangszeiten vermerkt der behandelnde Arzt, falls er sie genehmigt hat, in das Formular der Bestätigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und in die Patientenakten der vorübergehend arbeitsunfähigen Person.
Wie ist es im Fall, wenn eine Person allein lebt und muss das Haus verlassen? Der Patient, der keine Ausgangszeiten festgelegt hat und ist einsam, hat also kein Familienmitglied, dass er mit der Sicherstellung der grundlegenden Lebensbedürfnisse beauftragen könnte, kann das Haus um Grundnahrungsmittel oder Arzneimittel zu kaufen, verlassen. Wir empfehlen jedoch dass er eine Quittung zur Verfügung hat, die ihm im Falle einer durchgeführten Kontrolle entschuldigt und die er als Nachweis vorlegen kann. Die Zeit der Kontrolle des Behandlungsplans sollte identisch mit der Zeit sein, die auf der Quittung angegeben ist.
Muss ich mich während der Arbeitsunfähigkeit nur auf der Heimanschrift aufhalten? Der Versicherungsnehmer - Patient muss sich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht nur am Ort seines ständigen Wohnsitzes aufhalten. Er kann sich auf der von ihm angegebenen Anschrift aufhalten. Er muss jedoch diese mit dem behandelnden Arzt vereinbaren, und dieser vermerkt diese im Formular der Bestätigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die Änderung der Anschrift (wenn sie vom behandelnden Arzt genehmigt wurde) muss schriftlich (formloses Schreiben) innerhalb von acht Tagen der zuständigen Zweigstelle der Sozialversicherung mitgeteilt werden.
Wie sollen Bestätigungen während einer Pandemielage erledigt warden Während einer Pandemielage können Zweigstellen der Sozialversicherung nach der sog. Corona-Ampel in der roten Risikostufe betrieben werden, d. h. sie sind für den persönlichen Kontakt geschlossen. Die Bewohner können aber die Bescheinigungen über den Leistungsbezug elektronisch über die E-Mailbox, über das Webformular, bzw. telefonisch erledigen. Die Methode, die zu nutzen ist, oder wohin der Antrag gerichtet werden soll, hängt auch von der Art der Leistung die sie beziehen ab. Die Sozialversicherung übermittelt ihnen die Bescheinigung per Post an die Heimanschrift oder an die E-Mailbox.
Bescheinigung über den Bezug der Rentenleistungen für steuerliche Zwecke Jedes Jahr, vor allem in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März beantragen Rentner bei der Sozialversicherung die Rentenbezugsbescheinigung für die einzelnen Monate des Vorjahres. Diese Bescheinigungen fordern von ihnen andere Behörden, z. B. der Arbeitgeber, das Magistrat/Gemeindeamt, Finanzamt u. a. In der aktuellen Pandemielage empfehlen wir den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung per Telefon unter der kostenlosen Rufnummer der Sozialversicherung 0800 123 123; elektronisch unter Verwendung des Formulars für Fragen auf der Website der Sozialversicherung www.socpoist.sk, oder per E-Mail an podatelna@socpoist.sk zu stellen. Diese Kommunikationsform in der aktuellen Pandemielage empfehlen wir als die sicherste. Die Sozialversicherung sendet in diesem Fall die Bescheinigung dem Rentner per Post an die Heimanschrift zu. Es handelt sich um ein einfaches Schreiben, das der Zusteller direkt in seinen Privatbriefkasten liefert. Wenn der Rentner eine aktive elektronische Mailbox besitzt, wird ihm diese Bescheinigung in diese Mailbox übermittelt.
Bescheinigungen über Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenleistungen Da für die Zahlung von Kranken-, Unfallleistungen (mit Ausnahme der Unfallrente) und der Arbeitslosenleistungen ausschließlich die Zweigstellen der Sozialversicherung zuständig sind, sollten die Bürger die Bescheinigungen über den Bezug dieser Leistungen vor allem bei den Zweigstellen, die ihnen diese auszahlen, beantragen. So erhalten Sie die Bescheinigungen an schnellsten. Neben der Nutzung der elektronischen Mailbox ist es möglich die Bescheinigungen bei den Zweigstellen auch per Telefon oder E-Mail beantragen. Alle Kontakte der Zweigstellen der Sozialversicherung sind auf der Website hier veröffentlicht: Kontakte - Zweigstellen der Sozialversicherung. Wenn die Versicherungsnehmer die Informations- und Beratungsstelle kontaktieren, verlängert sich die Frist für ihre Bearbeitung, da sie die Anträge an die einzelnen Zweigstellen weiterleiten muss. Die Ausnahme beschränkt sich auf Krankengeldbescheinigungen, die auch von einem Informations- und Beratungszentrum am Hauptsitz der Sozialversicherung ausgestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl von Aufträgen bei der Informations- und Beratungsstelle empfehlen wir jedoch die Bescheinigungen über Krankenleistungen ausschließlich durch das Formular für Fragen auf der Website der Sozialversicherung www.socpoist.sk zu beantragen. Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung nur dann elektronisch zugestellt werden kann, wenn der Antragsteller eine aktivierte elektronische Mailbox besitzt. Andernfalls sendet die Sozialversicherung die Bescheinigungen per Post an die Anschrift des Versicherungsnehmers, auf den Namen, auf welchen die Bescheinigung ausgestellt wurde zu. |