|
Wie sollen Bestätigungen während einer Pandemielage erledigt werdenWährend einer Pandemielage können Zweigstellen der Sozialversicherung nach der sog. Corona-Ampel in der roten Risikostufe betrieben werden, d. h. sie sind für den persönlichen Kontakt geschlossen. Die Bewohner können aber die Bescheinigungen über den Leistungsbezug elektronisch über die E-Mailbox, über das Webformular, bzw. telefonisch erledigen. Die Methode, die zu nutzen ist, oder wohin der Antrag gerichtet werden soll, hängt auch von der Art der Leistung die sie beziehen ab. Die Sozialversicherung übermittelt ihnen die Bescheinigung per Post an die Heimanschrift oder an die E-Mailbox. |